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Link laut E-Commerce-Gesetz:
Stand: Dezember 2011
MAG. SABINE KRAMMER
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Vereinbarungen jeglicher Art sind dann verbindlich, wenn sie schriftlich, per e-mail, telefonisch oder durch das Handeln der beteiligten Personen bestätigt wurden.
Die Agentur behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen, insbesondere aber bei Zahlungsverzug oder rechtlichen Schwierigkeiten von der Durchführung von Aufträgen zurückzutreten.
Der Auftragsgeber garantiert der Agentur, daß der Auftrag gegen keinerlei gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftragsgeber verpflichtet sich, die Agentur hinsichtlich aller Ansprüche, die auf einen Auftrag gründen, schad- und klaglos zu halten sowie für ev. entstandene Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Dies gilt insbesondere für alle Arten wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, urheberrechtliche Ansprüche jeglicher Art, Einschaltkosten von Gegendarstellungen, verwaltungsbehördlicher und gerichtlichen Strafen jeglicher Art, insbesondere nach dem Mediengesetz.
Für fristgerechte Erfüllung der Aufträge ist es notwendig, schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber für rechtzeitige Unterlagen zu sorgen.
Es besteht keine Pflicht für die Agentur Präsentationsunterlagen oder fertige Sujets und ähnliche Arbeitsunterlagen für den Kunden aufzuheben. Sollte dies gefordert werden, muß dies schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Haftung für Schäden, die durch Nichterscheinen eines Inserates an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- und Plazierungsfehler entstehen, ist ausgeschlossen.
Reklamationen zu einem Auftrag müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Inseratendruck erfolgen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, Medienrechnungen innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Sämtliche Bankspesen gehen dabei zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfall sind 2 Mahnungen (davon 1 Mahnung schriftlich) notwendig. Im Verzugsfall sind für die jeweils überfälligen Beträge 14 % Zinsen per anno zu zahlen, welche sofort fällig werden.
Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb der Zahlungsfrist anerkannt. Die Reklamation muß schriftlich erfolgen.
Vertragsrücktritte vom Auftraggeber müssen schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber hat der Agentur sämtliche bereits angefallenen Arbeiten samt Arbeitsmaterialien zu ersetzen. Dieser Ersatz erfolgt über eine Abschlagsrechnung.
Präsentationen sind grundsätzlich zu bezahlen. Dabei legt die Agentur einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Erst nach vollständiger Bezahlung des Präsentationspreises können die dabei vorgestellten Ideen und Konzepte vom Auftraggeber verwendet werden. Sollten dabei Urheberrechte Dritter beeinträchtigt werden, wird dies von der Agentur im Kostenvoranschlag festgelegt. Soweit es Agentureigenleistungen betrifft gehen mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht in Wien.
| Mag.
Sabine Krammer Anton Boschgasse 6a/2 1210 Wien |
e-mail: werbeagentur.krammer@telering.at |
| Tel./Fax:
01 - 270 32 21 Mobil: 0664 / 37 31 315 |
www.werbeagentur-krammer.at |